Projektbogen 1
0
1
1a
2
3
4



Wenn die Planung der in 2011 fertig gestellten Objekte mehr als ein Jahr davor erfolgte, bitte das Schwerpunktjahr der Leistung angeben. z.B. 2008
5



Bitte den Mittelwert der zu berücksichtigenden Kostenermittlungen angeben. Die anrechenbaren Kosten können auch größer oder kleiner als die vertafelten anrechenbaren Kosten sein.
 
5a


5b


%
6
6a



Die Bewertung der Leistungsphase 1 beträgt 1 bis 3 v. H.
Bitte geben Sie die vereinbarte Größe an in %
%
6b



Die Bewertung der Leistungsphase 2 beträgt 10 bis 20 v. H.
Bitte geben Sie die vereinbarte Größe an in %
%
7





Die Kosten werden z.B. aus den Projektstunden mal Stundensatz mal Gemeinkostenfaktor plus Kosten aus Subunternehmerleistungen ermittelt. Bei Ingenieurbauwerken / Verkehrsanlagen ohne örtliche Bauüberwachung
7a
Kosten örtliche Bauüberwachung
8


h
8a
Stunden für örtliche Bauüberwachung
h
9
Besondere Leistungen (soweit differenzierte Kosten- oder Zeiterfassungen vorliegen)
9a


9b


dafür angefallene Stunden technischer Mitarbeiter
h
9c


Verfahrensabwicklung/Abwägungstexte, vereinbartes Honorar
9d


dafür angefallene Stunden technischer Mitarbeiter
h
9e



Erläuterungen:
Beim Leistungsbild der Bebauungspläne soll der Aufwand bzw. der Kostenanteil der wesentlichen besonderen Leistungen in einem Aufstellungsverfahren ermittelt werden:

Zum einen soll der Kostenanteil des städtebaulichen Entwurfs als Vorstufe zum Rechtsplan angegeben werden. In 9a wird nach dem vereinbarten Honorar gefragt, sofern ein gesondertes Honorar vereinbart wurde. In 9b soll der Zeitaufwand für den städtebaulichen Entwurf erfasst werden, auch wenn diese Leistung nicht gesondert honoriert und als Teil der Gesamtleistungen erbracht wurde.

Zum anderen soll der Kostenanteil für die verfahrenstechnische Abwicklung bzw. Durchführung des Aufstellungsverfahrens einschließlich der Ausarbeitung von Beschlussvorlagen zur Abwägung erfasst werden. In 9c wird nach dem vereinbarten Honorar für diese Leistungen gefragt, sofern ein gesondertes Honorar hierfür vereinbart wurde. In 9d soll der Zeitaufwand für diese Verfahrensabwicklung einschließlich der Beschlussvorlagen erfasst werden, auch wenn diese Leistungen nicht gesondert honoriert werden.